Im November 1814 begann in Wien ein Kongress, zu dem Vertreter aus fast allen Staaten Europas zusammenkamen. Ziel war es, die Frage der Weltordnung nach dem Ende der Napoleonischen Kriege zu klären. Der Beginn des Wiener Kongresses ging als die längste Friedensperiode, die Europa seit Jahrhunderten kannte, in die Geschichte ein, schreibt viennayes.eu.
Die Ziele des Wiener Kongresses

Nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 und dem Ende der Kriege im Jahr 1814 mussten die führenden europäischen Herrscher die Grenzen der Staaten neu ziehen. Zu diesem Zweck wurde der Wiener Kongress einberufen. Sein Hauptziel war die Schaffung einer Ordnung, die Frieden und Stabilität versprach.
Im Zeitraum von September 1814 bis Juni 1815 versammelten sich über 200 Vertreter aus verschiedenen europäischen Ländern in Wien. Insgesamt wirkte sich die Arbeit des Kongresses positiv auf Wien aus. Es stand die Zukunft ganz Europas auf dem Spiel, daher mussten die Teilnehmer wichtige Entscheidungen treffen.
Die Arbeit des Wiener Kongresses war von folgenden Grundprinzipien geprägt:
- Wiederherstellung der politischen Ordnung.
- Wiederherstellung der Legitimität der Herrscher.
- Garantie der Souveränität für die Monarchien.
- Unterdrückung jeglicher revolutionärer Bewegungen.
- Sicherstellung der Sicherheit für Staaten und politische Systeme.
Alle territorialen Veränderungen, die durch den Wiener Kongress verursacht wurden, waren direkt mit der politischen Neuordnung Europas verbunden. Alle Teilnehmer des Kongresses hatten ihre eigenen territorialen Interessen. Frankreich, Großbritannien und Österreich hatten keine Ansprüche auf territoriale Expansion. Preußen forderte die Annexion des Königreichs Sachsen, das auf der Seite Napoleons gekämpft hatte und nach dem damaligen Kriegsverständnis den Siegern zur Verfügung stand. Preußen teilte diesen Standpunkt mit dem Russischen Reich, das seine Herrschaft auf das Gebiet Polens ausdehnen wollte. Dies hätte zu einer Dominanz Preußens in Mitteleuropa und einer erheblichen Vormachtstellung Russlands in Osteuropa geführt und somit das Gleichgewicht der Mächte zwischen den großen europäischen Staaten gestört. Infolgedessen bildeten sich für kurze Zeit neue Allianzen: Russland und Preußen standen Österreich, Frankreich und Großbritannien gegenüber.
Vollständige Neuordnung

Im Jänner 1815 drohte der sächsisch-polnische Konflikt in einen neuen Krieg auszuarten. Da beide Seiten einen erneuten militärischen Konflikt vermeiden wollten, reduzierten Preußen und Russland ihre Forderungen. Preußen erhielt zwei Fünftel von Sachsen sowie Posen. Damit umfasste das Territorium Preußens etwa 280.000 km² mit einer Bevölkerung von rund 10,3 Millionen Menschen, womit Preußen fast den Zustand von 1795 wieder erreicht hatte. Das Russische Reich erhielt das Königreich Polen. Dieses umfasste die Grenzen des Herzogtums Warschau, das während der Herrschaft Napoleons geschaffen worden war. Die Hoffnungen auf einen unabhängigen polnischen Staat erfüllten sich nach dieser Neuordnung nicht.
Österreich verzichtete auf seine Gebiete am linken Rheinufer. Die ehemaligen Österreichischen Niederlande fielen an das Königreich der Vereinigten Niederlande, das Breisgau und die angrenzenden Gebiete wurden zwischen dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg aufgeteilt. Die Habsburger konzentrierten ihren souveränen Einfluss zunehmend auf Süd- und Südosteuropa und erhielten ihre ehemaligen Besitztümer wie Tirol, Kärnten und Triest zurück. Der Grund für diese territorialen Veränderungen war, eine erneute Expansion Frankreichs zu verhindern. Als Garantie dafür sollte die Präsenz der Großmächte Preußen und Österreich in Mittel- und Südeuropa dienen.
Durch den Wiener Kongress wurde auch beschlossen, den von Napoleon geschaffenen Rheinbund aufzulösen. An seiner Stelle wurde der Deutsche Bund gegründet, dem 35 Königreiche und Fürstentümer sowie 4 freie Städte angehörten. Teile der Gebiete Österreichs und Preußens wurden aus der Jurisdiktion des Deutschen Bundes herausgenommen. Dabei beriefen sie sich auf ihre frühere Zugehörigkeit zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, was ihnen besondere Rechte in dem neuen Staatsgebilde zusprach. Das oberste gesetzgebende Organ wurde der Bundestag, der unter dem Vorsitz Österreichs in Frankfurt tagte.
Die endgültigen Beschlüsse und Vereinbarungen des Kongresses wurden in der Wiener Kongressakte vom 8. Juni 1815 festgehalten. Im Wesentlichen blieben die festgelegten territorialen Veränderungen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts bestehen.